Bekanntmachung
zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Kronach ermittelten Überschwemmungsgebiets der Rodach von Flusskilometer 0,00 bis 15,800 und 23,600 bis 36,200 auf dem Gebiet der Städte Bad Rodach und Seßlach sowie der Gemeinden Itzgrund und Meeder