Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen.
Der Stadtrat der Stadt Seßlach hat in seiner Sitzung am 02.06.2026 die Absicht der Einziehung der Flurstücke beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des Einziehungsverfahrens beauftragt.
Die Absicht der Einziehung wurde am 25.06.2026 bis einschließlich 28.09.2026 bekanntgemacht.
Einziehungsverfügung Fl. Nr. 354, Gem. Seßlach
Lageplan - Fl. Nr. 354, Gem. Seßlach
Einziehungsverfügung Fl. Nrn. 70 & 71, Gem. Hattersdorf
Lageplan - Fl. Nrn. 70 & 71, Gem. Hattersdorf

